Die neuen Führerscheinklassen

Klassen L und T

Trecker fahr’n

Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

 

Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
- mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

. Mindestalter: 16 Jahre
. Voraussetzungen: -
. Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
. Einschluss: -
. Hinweise: -

Klasse T
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

. Mindestalter: 16 Jahre
. Voraussetzungen: -
. Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig
. Einschluss: Klassen L und AM
. Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.